Abmahnung vom Verein "Ehrlich währt am längsten"

Update 11.06.09: Peter W. wurde nach Verbüßung von zwei Jahren Freiheitsstrafe vorzeitig aus der Haft entlassen.

Update: Abmahnvereinspräsident Peter W. wurde am 23. Mai 2007 zu drei Jahren Haft verurteilt.

Update 19.03.2007: Abmahnvereinspräsident Peter W. sitzt noch immer in Haft.
Gegen ihn und seine Tochter wurde Anklage erhoben, weitere Infos finden Sie hier.

Die deutsche Niederlassung des Schweizer Vereins "Ehrlich währt am längsten" mahnt massenhaft deutsche eBay-Händler ab, die angeblich ihre Informationspflichten verletzt haben sollen. Dem Verein fehlt dazu die Berechtigung, er darf insbesondere auch nicht die 146,16 Euro "Aufwandsentschädigung" für seine Schreiben verlangen. Das zumindest sagen viele Juristen, Industrie- und Handelskammern und der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Der Vereinspräsident Peter W. wurde am 14. Dezember verhaftet.

Am gleichen Tag wurde dem Abmahnverein per Einstweiliger Verfügung verboten, weitere "Abmahnungen" zu verschicken.

Wenn Sie auch ein Schreiben dieses dubiosen Abmahnvereins bekommen haben, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Zahlen Sie nicht.
  2. Unterschreiben Sie nichts.
  3. Antworten Sie dem Verein, dass Sie seine Abmahnberechtigung bezweifeln und das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg abwarten wollen.
  4. Mailen oder faxen (01212-619660707) Sie mir Ihre Abmahnung, ich leite die dann an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weiter.
  5. Fordern Sie den Verein auf, Ihnen gemäß §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) mitzuteilen, welche Daten er konkret über Sie gespeichert hat.

Mail: webmaster@wortfilter.de

Eventuell könnten Sie noch

  1. Ihre örtliche IHK informieren.
  2. Den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informieren.
  3. Einen Anwalt mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen und den insbesondere prüfen lassen, ob Ihre Angebote allen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Achtung: Geben Sie keinesfalls ohne anwaltlichen Rat die geforderte Unterlassungserklärung ab! Sonst kann es nämlich sein, dass der Verein von Ihnen 5.100 Euro Vertragsstrafe fordert, siehe diese Meldung bei IT-Recht-Kanzlei.de.

Inzwischen rate ich davon ab, eine eigene Strafanzeige zu stellen: Der emittelnden Staatsanwaltschaft in Oldenburg liegen bereits über 400 Strafanzeigen vor und weitere Anzeigen verursachen dort nur unnötig Bearbeitungsaufwand.

Links mit dem Datum der letzten Aktualisierung:

23.12.2006 Aktueller Stand
20.12.2006 FAQ
12.12.2006 Infos zur Einstweiligen Verfügung aus Itzehoe
11.12.2006 Links zur vertiefenden Recherche
19.12.2006 BIZZ: Fass ohne Boden
14.12.2006 Infos zur angeblichen Abmahnberechtigung
14.12.2006 Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
15.12.2006 Ist Peter W. ein Betrüger?
18.12.2006 Peter W. sitzt in Haft
18.12.2006 Einstweilige Verfügung gegen "Ehrlich währt am längsten"
20.12.2006 Musterschreiben zur Herausgabe


Cartoon zu Ehrlich währt am längsten

So sieht ein Cartoonist die Zukunft. Bisher gibt es aber keine Anzeichen für eine Flucht - im Gegenteil: Peter W. behauptet, die "gegen die Gründungsmitglieder gestellten Strafanzeigen werden eingestellt werden...". Wenn er sich da mal nicht täuscht... ;-)


Aktueller Stand

Vereinspräsident Peter W. wurde am 14. Dezember verhaftet, trotzdem wurden wurden noch am 18. Dezember diverse Faxe und Mails im Namen des Vereins bzw. des Peter W. verschickt.

Seit dem Abend des 18. Dezember ist der Verein nicht mehr aktiv, es wurden keine weiteren "Abmahnungen" oder sonstigen Drohbriefe mehr bekannt.

Die nun folgenden Zahlen beruhen z.T. auf Schätzungen, der dubiose Schweizer Abmahnverein gibt natürlich keine konkreten Zahlen bekannt.

Mir liegen bisher über 1.000 Abmahnungen vor.
Als die erste Abmahnwelle vom 19. Oktober über Deutschland spülte, konnte man aus den Aktenzeichen schließen, dass alleine an diesem einen Tag etwa 2.000 Abmahnungen verschickt wurden, von denen ich etwa 400 weitergeleitet bekam.
Ich gehe also davon aus, dass etwa jede fünfte Abmahnung über meinen Schreibtisch läuft. Das bedeutet: Der Verein hat bisher über 4.000 "Abmahnungen" verschickt!

Bisher habe ich über 4.000 Mails und Faxe beantwortet bzw. bearbeitet. Viele der Abgemahnten sind erst jetzt auf die kritische Berichterstattung zu dem dubiosen Abmahnverein aufmerksam geworden und haben bereits die 146,16 Euro bezahlt. Ich schätze, dass rund ein Drittel der 4.000 Angeschriebenen Geld auf das Privatkonto der Präsidententochter Jasmin W. überwiesen hat. Die 21-jährige hat also bisher vermutlich um die 200.000 Euro kassiert.

Hier gibt es Hinweise und Infos für diejenigen, die dem Verein Geld überweisen haben und/oder eine Unterlassungserklärung abgegeben haben.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt unter dem Aktenzeichen 999 JS 62155/06 gegen den Verein "Ehrlich währt am längsten".


FAQ zu Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten"

Ich habe in den letzten sechs Wochen über 4.000 Mails und Faxe wegen des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten" bekommen. Viele Fragen werden immer wieder gestellt, die häufigsten beantworte ich nun hier. Wenn ich auf Ihre Frage nur mit einem Link auf diese Seite hier geantwortet habe, dann nehmen Sie mir das bitte nicht übel: Ich schaffe es einfach nicht mehr, jede einzelne Mail individuell und ausführlich zu beantworten.

Ich möchte Herrn W. schriftlich ein Frohes Fest wünschen. Kennen Sie dessen Postanschrift?

Ja:
Peter W.
Justizvollzugsanstalt
Cloppenburger Straße 400
26133 Oldenburg

Ich habe beim Gericht Oldenburg über einen Anwalt eine Schutzschrift gegen Einstweilige Verfügung hinterlegen lassen.
Gibt es die Möglichkeit für mich die entstandenen Kosten zurück zu bekommen?

Das hängt letztlich davon ab, ob die Staatsanwaltschaft das Konto der Jasmin W. eingefroren hat und wie viele Opfer nun Ansprüche gegen den Verein geltend machen. Welche Schritte Sie da konkret unternehmen müssen, kann Ihnen Ihr Anwalt sagen.

Ich werde der Aufforderung, bis zum 15. Dezember zu zahlen, nicht nachkommen. Ich fahre aber am 16. Dezember für zwei Wochen in Urlaub, kann mir in der Zeit etwas passieren?

Ich vermute, dass der dubiose Abmahnverein ab dem 15. Dezember massenhaft gerichtliche Mahnbescheide zustellen läßt. So einem Mahnbescheid können (und sollten) Sie widersprechen, dafür haben Sie 14 Tage Zeit. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen, dafür genügt ein einfaches Kreuz im entsprechenden Formular. Dieses Formular bekommen Sie zusammen mit dem gerichtlichen Mahnbescheid. Übrigens: Bei derartigen Mahnbescheiden gibt es keinerlei Prüfung, ob der Anspruch berechtigt ist. Der dubiose Abmahnverein wird auch diesmal darauf setzen, dass verunsicherte Empfänger widerspruchslos zahlen.

Der Verein hat mir wieder geschrieben und verlangt, dass ich spätestens bis zum 15. Dezember zahle. Soll ich das nicht lieber tun? Dann hätte ich endlich meine Ruhe...

Wenn Sie zahlen, hilft Ihnen das nicht: Da der Abmahnverein mit seiner Masche so großen Erfolg hat, wird es sehr schnell die ersten Nachahmer geben und Sie müssen dann vielleicht jede Woche einen anderen Verein mit einer Zahlung ruhig stellen.
Außerdem verlangt der Abmahnverein ja auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung von Ihnen. Eine solche Erklärung sollten Sie nie ohne anwaltlichen Rat unterschreiben, Sie riskieren sonst, auch noch die vereinbarte Vertragsstrafe von 5.100 Euro zahlen zu müssen.

Neu: Geben Sie keinesfalls ohne anwaltlichen Rat die geforderte Unterlassungserklärung ab! Sonst kann es nämlich sein, dass der Verein von Ihnen 5.100 Euro Vertragsstrafe fordert, siehe diese Meldung bei IT-Recht-Kanzlei.de.

Der Verein hat mir keine Auskunft darüber gegeben, welche Daten er konkret zu mir gespeichert hat. Was kann ich tun?

Bisher ist leider kein Fall bekannt, in dem der Verein seiner gesetzlichen Verpflichtung aus dem Bundesdatenschutzgesetz nachgekommen wäre und tatsächlich konkret Auskunft zu den gespeicherten Daten gegeben hätte. Theoretisch könnte man den Verein gerichtlich zu dieser Auskunft zwingen, die Kosten für so ein Verfahren müsste der Verein tragen. Da der Verein aber nach allen vorliegenden Informationen kein eigenes Vermögen hat, wäre so eine Forderung vermutlich uneinbringlich. Dieser dubiose Abmahnverein hat ja noch nicht einmal ein eigenes Girokonto!

Ich habe kein Fax und keinen Scanner, kann ich Ihnen die Abmahnung auch per Post schicken?

Ja. Meine Anschrift:
Axel Gronen
Paul-Schallück-Str. 6
50939 Köln

Ich erreiche Ihre angegebene Faxnummer 01212 619660707 nicht. Ist die überhaupt richtig?

Ja, allerdings ist sie wohl nur aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG erreichbar: Es handelt sich um eine Servicenummer von WEB.DE, viele Telefonbetreiber stellen dahin nicht durch.

In Ihrem Impressum schreiben Sie: "Bitte rufen Sie mich nicht wegen der Abmahnungen des Vereins "Ehrlich währt am längsten" an". Ist das ernst gemeint?

Ja - es sei denn, Sie sind Medienvertreter und möchten über den dubiosen Abmahnverein berichten.

Ich habe sehr detaillierte Informationen zur Familie W. gesammelt, die ich Ihnen zur Verfügung stellen möchte. Können Sie mich bitte mal anrufen?

Nein, lieber nicht. Das ich nichts über die finanziellen Verhältnisse und das Vorleben der Familie W. berichtet habe heißt nicht, dass ich diese Informationen nicht hätte.

Insbesondere Vereinspräsident Peter W. und seine Tochter Jasmin haben keine googlesichere Weste.

Warum raten Sie Ihren Lesern nicht einfach, die Abmahnungen dieses Vereins völlig zu ignorieren? Die wurden per normaler Briefpost zugestellt und der Verein kann also gar nicht beweisen, dass die überhaupt angekommen sind...

Das wäre ein schlechter Rat: Bei einer (berechtigten) Abmahnung muss in einem eventuellen Gerichtsverfahren gar nicht bewiesen werden, dass die zugestellt wurde.

Ein eBay-Mitarbeiter sagte mir, die Abmahnung sei berechtigt. Soll ich nicht lieber doch zahlen und die Unterlassungserklärung abgeben?

Nein.

Warum organisieren Sie keine Sammelklage gegen diesen dubiosen Verein?

Weil derartige Sammelklagen in Deutschland nicht möglich sind.

Ich habe dem Verein die geforderten 146,16 Euro bezahlt. Bekomme ich mein Geld zurück, wenn sich die Abmahnungen vor Gericht als unberechtigt herausstellen?

Das halte ich für unwahrscheinlich.

Was kostet es mich, wenn ich Ihnen die Abmahnung zukommen lasse und Sie die an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weiterleiten?

Nichts.

Ich möchte mich für die Informationen und Ihr Engagement mit einer kleinen Geldspende bedanken. Wie lautet Ihre Bankverbindung?

Ich will mit meinem Engagement gegen diesen Abmahnverein kein Geld verdienen. Wenn Sie Geld spenden möchten, dann bitte zu Gunsten des Kinderhospiz Löwenherz.

Gibt es auch andere, die massenhaft abmahnen?

Ja, leider. Aber dass jemand sehr viele eBay-Händler abmahnt, heißt nicht automatisch, dass die Abmahnungen unberechtigt wären. Wenn ich von unberechtigten Abmahnwellen erfahre, dann berichte ich darüber - wie im Fall des Abmahnvereins "Ehrlich währt am längsten".

Stimmt es, dass bei eBay die Widerrufsfrist einen Monat und nicht zwei Wochen betragen muss?

Ja, siehe dazu auch diese Meldung von mir.

Wo sitzt der Verein denn nun? In Hatten oder in Sandkrug?

Beides ist richtig: Sandkrug ist ein Ortsteil von Hatten.

Der Abmahnverein hat nun in Itzehoe eine Einstweilige Verfügung durchgesetzt. Muss nun jeder Abgemahnte mit so einer Einstweiligen Verfügung rechnen?

Nein, in der Praxis nicht: Wer gemäß meinen oben stehenden Tipps dem Verein geantwortet hat, muss wohl nichts befürchten. Wenn der Verein dann nämlich eine Einstweilige Verfügung beantragt, muss er das Gericht auch über diese Antwort informieren - und weckt damit dort Zweifel an seiner Abmahnberechtigung. Akut gefährdet ist nur, wer gar nicht geantwortet hat: Richter machen sich normalerweise nicht die Mühe, im Verfahren zu einer Einstweiligen Verfügung intensiv zu prüfen, ob so ein Verein abmahnberechtigt ist.

Warum setzt nicht der Anwalt eines Abgemahnten eine Einstweilige Verfügung gegen den Verein durch, dass keine Abmahnungen geschrieben werden dürfen, solange die Aktivlegitimation nicht bewiesen ist?

Weil dazu jede Rechtsgrundlage fehlt.
Das könnte nur ein Verein oder Verband, der selbst abmahnberechtigt ist - beispielsweise die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.. Und die wollen offensichtlich nichts gegen den Schweizer Abmahnverein unternehmen.

Wie steht eBay zu dem Verein? Informiert eBay die Händler über derartige Abmahnungen?

eBay hat auf meinen offenen Brief reagiert und geantwortet.

Haben Sie die Adresse der Staatsanwaltschaft in Oldenburg?

Staatsanwaltschaft Oldenburg
Gerichtsstraße 7
26135 Oldenburg
poststelle@sta-ol.niedersachsen.de
Telefon: 0441/ 2 20-0
Telefax: 0441/ 2 20-44 66

Ich habe ein weiteres Schreiben von dem Verein bekommen, darin wird behauptet, der Verein sei sehr wohl abmahnberechtigt. Was soll ich nun tun?

Wenn Sie dem Verein bereits auf das erste Schreiben eine Antwort geschickt haben: Nichts.


Infos zur Einstweiligen Verfügung aus Itzehoe

Das "Opfer" der Einstweiligen Verfügung in Itzehoe wird Widerspruch dagegen einlegen. Über den Erfolg halte ich Sie hier auf dem Laufenden.

Zur von dem Abmahnverein in Itzehoe erwirkten Einstweiligen Verfügung schreibt Rechtsanwalt Johannes Richard von internetrecht-rostock.de:

Verein "Ehrlich währt am längsten" erwirkt eine einzige einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß

Sind die Abmahnungen nun doch berechtigt? Wohl nicht.

Der Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" hat nach unseren Informationen mehrere tausend Abmahnungen ausgesprochen. Nunmehr weist der Verein auf seiner Internetseite darauf hin, dass er am 04.12.2006 vor dem Landgericht Itzehoe einen Beschluss in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Aktenzeichen: 5 O 118/06) gegen einen eBay-Händler erwirkt hat. Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens war offensichtlich eine fehlende oder unvollständige Widerrufsbelehrung.

Bei den vielen tausend Abgemahnten entsteht jetzt die Unsicherheit, ob die Abmahnungen des Vereins doch berechtigt sein könnten. Ein Abmahnverein wie dieser kann seine Klagebefugnis nur aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG herleiten. Diese Norm hat folgenden Wortlaut:

"Die Ansprüche auf aus Absatz 1 (Anspruch auf Unterlassung) stehen zu:

2.
Rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf dem selben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung im Stande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt."

In den Entscheidungsgründen zum Beschluss heißt es:

"Der Antragsteller hat hinreichend glaubhaft gemacht, die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für seine Klagebefugnis nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu erfüllen."

Es erstaunt somit nicht, dass der Verein diesen Beschluss als Beweis heranzieht, aktiv legitimiert zu sein.

Nach unserer Auffassung besagt der Beschluss jedoch rein gar nichts.

Hierzu folgende Überlegungen:

Eine einstweilige Verfügung, wie die vorliegende, ergeht ohne mündliche Verhandlung und ohne Anhörung des Antragsgegners. Das Gericht überprüft somit nur, ob die Anspruchsgrundlagen für eine einstweilige Verfügung, hierzu gehört auch die Aktivlegitimation glaubhaft gemacht worden ist. Nach unserer Auffassung ist es kein Zufall gewesen, dass diese Ansprüche gerade vor dem Landgericht Itzehoe geltend gemacht wurden. Wir gehen davon aus, dass die im Internet diskutierte Rechtsmissbräuchlichkeit und das Geschäftsgebaren des Vereins den Richtern in Itzehoe schlichtweg nicht bekannt war.

"Übliche" Gerichte für derartige einstweilige Verfügungen sind Berlin, Hamburg, Köln oder München, nicht jedoch Itzehoe. Hinzu kommt, dass uns eine Rechtskraft der einstweiligen Verfügung nicht bekannt ist, d.h. es gibt weder eine Abschlusserklärung, noch ein Urteil auf Grund eines Widerspruches. Mit möglichen Argumenten zur fehlenden Aktivlegitimation oder Rechtsmissbräuchlichkeit hat sich das Gericht daher mangels Widerspruchs des Antragsgegners noch gar nicht auseinandergesetzt. Es handelt sich lediglich um eine vorläufige Eilentscheidung, die ganz allein auf den Angaben des Vereins beruht und gegenteilige Argumente, wie sie zur Zeit im Internet veröffentlicht sind, nicht berücksichtigt hat und auch nicht berücksichtigen konnte.

Nach unserer Auffassung fehlt es dem Verein zum einen an einer erheblichen Anzahl von Unternehmern, wie auch an einer Fähigkeit zur Wahrnehmung der satzungsgemäßen Aufgaben. Nach seiner finanziellen Ausstattung muss der Verein im Stande sein, seine Kosten für die satzungsmäßige Tätigkeit, insbesondere seine Fixkosten aus der Existenz, Grundausstattung und Grundbetätigung sowie etwaige gegnerische Kostenerstattungsansprüche abzudecken. Auch hierzu haben wir zur Zeit keine Informationen.

Hinzu kommt noch eine grundsätzliche Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnungen, gemäß § 8 Abs. 4 UWG. Abmahnungen sind rechtsmissbräuchlich, wenn sie vorwiegend dazu dienen, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. Abmahnungen sind nach der Rechtsprechung auch dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie nicht auf dem Klagewege weiterverfolgt werden. Vorliegend gehen wir von mehreren tausend Abmahnungen aus und von bisher einem einzigen einstweiligen Verfügungsverfahren. Wir gehen ferner davon aus, dass die mehrere tausend restlichen Abmahnungen zum allergrößten Teil nicht gerichtlich verfolgt werden. Dies wäre finanziell einfach unbezahlbar. Die Abmahnung an sich dient von der Definition her dazu, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ein gerichtliches Verfahren anhängig gemacht werden müsste. Dies ist bisher erst ein einziges Mal passiert. Nach Ablauf der Verjährungsfrist nach § 11 UWG von sechs Monaten sieht sich der Verein sowieso einer Vielzahl von negativen Feststellungsklagen ausgesetzt, unabhängig davon, ob die Aktivlegitimation gegeben ist oder nicht.

Genauso wenig, wie eine Schwalbe einen Sommer macht, macht eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichtes Itzehoe eine Aktivlegitimation. Weiter unterhalten kann man sich hierüber erst dann, wenn das erste Oberlandesgericht diese angenommen hat und diese dann durch den BGH bestätigt wurde. Angesichts der bisherigen Berichterstattung über den Verein haben wir hier jedoch erhebliche Zweifel, dass es hierzu kommen wird.

Wir empfehlen daher weiterhin, es sich genau zu überlegen, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die immerhin eine Wirksamkeit von 30 Jahren hat, gegenüber dem Verein abzugeben oder irgendwelche Kosten zu zahlen.

Wenn Sie eine einstweilige Verfügung des Vereins erhalten sollten, sollte unbedingt geprüft werden, ob hiergegen Widerspruch eingelegt wird.

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
internetrecht-rostock.de

Herr Richard war so freundlich, mir die Veröffentlichung hier zu erlauben. Natürlich finden Sie die Ausführungen auch auf seiner eigenen Website.


Links zur vertiefenden Recherche

Wenn Sie noch mehr über den Verein und die handelnden Personen wissen wollen, könnten Sie einem der Links unten folgen. Ob die auf den jeweils verlinkten Seiten aufgestellten Behauptungen richtig sind, kann ich nicht beurteilen. Sie sollten also (wie eigentlich immer im Internet) keine Aussagen ungeprüft glauben.

BooCompany

eBay-Forum


BIZZ: Fass ohne Boden

Herzlichen Glückwunsch! Der Verein "Ehrlich währt am längsten" hat vom TV-Magazin BIZZ für seine Abzockmasche das "Fass ohne Boden" verliehen bekommen. Die Sendung wird am Samstag, dem 16. Dezember um 16:20h auf kabel eins wiederholt.

BIZZ auf kabel eins

Der Beitrag ist ist hier abrufbar.


Infos zur angeblichen Abmahnberechtigung

Der Verein "Ehrlich währt am längsten" darf gar keine eBay-Händler abmahnen, dazu fehlt ihm die so genannte Aktiv-Legitimation, also die Abmahnberechtigung.

Um abmahnen zu dürfen, müsste der Verein eine erhebliche Zahl von Mitgliedern haben, die mit den Abgemahnten im Wettbewerb stehen - und die hatte er nicht.

Zum einen sind die von Peter W. angegebenen 26 Mitglieder schon keine erhebliche Zahl. Und zum anderen ist von denen wahrscheinlich niemand tatsächlich als eBay-Händler tätig. Vermutlich hält Peter W. die Mitgliederliste deshalb geheim - und nicht etwa, weil er die Mitglieder vor irgendwem schützen müsste. Sonst hätte er die Mitgliederliste zumindest vor dem Landgericht Itzehoe vorlegen können, denn selbst ein Peter W. wird ja wohl kaum unterstellen, dass von den dortigen Richtern Gefahr für die Mitglieder seines Vereins ausgeht!

Viele der 26 Mitglieder sind Familienmitglieder des Peter W.. Und die anderen sind vermutlich von dem dubiosen Abmahnverein mit dem Versprechen geködert worden, man könne bei dem Verein Geld verdienen. Wie das funktioniert, hat mir eine Leserin geschildert, deren Name mir natürlich bekannt ist und die auch bereit ist, eine entsprechende Aussage vor Gericht und/oder der Staatsanwaltschaft zu machen:

Hallo Herr Gronen,

die Information über den Verein "Ehrlich währt am längsten" habe ich mit grossen Interesse gelesen.

Vor ein paar Monaten bin ich über eine Zeitungsannonce auf diesen Verein gestossen. Es wurden Personen gesucht, die mit PC und Internet Geld verdienen wollen. Dazu gehöre ich zweifellos. Eine Einladung nach Sandkrug folgte, das Büro ist im Gebäude der Fa. Rosen-Reisen. Im Allgemeinen sollte es so funktionieren: Ein neuer ebay-Account sollte angemeldet werden, da nur Mitglieder abmahnen dürfen. Dann sollte gelegentlich ein total überteuerter Artikel angeboten werden, um nicht aufzufallen, dass man nur wegen der Abmahnungen angemeldet ist. Dann sollte kontinuierlich nach Händlern gesucht werden, die Ihre rechtlichen Hinweise nicht gut ersichtlich im Text untergebracht haben. Für jede Adresse sollte es Geld geben. Wieviel weiss ich leider nicht mehr, ich habe meine Notizen weggeworfen... Bei einer erfolgreichen Klage hätte es noch einen extra Bonus gegeben.

Wegen dem einzigen ersichtlichen Pferdefuss habe ich davon abgesehen, dort mitzumachen: der monatliche Mitgliedsbeitrag, der wohl auch anfallen wird, wenn man keine Verkäufer mehr findet, die abgemahnt werden können. Jetzt bin ich richtig froh, denn ich sehe, dass meine Entscheidung gegen diese Verdienstquelle richtig war. Es waren ausser mir noch acht Personen da, ich weiss nicht, wer am Ende dem Verein beigetreten ist, da die letzte Entscheidung im Einzelgespräch stattgefunden hat.

Da sieht man mal wieder, wohin die Arbeitslosigkeit führen kann...

Die Schilderung halte ich für sehr glaubwürdig. Die Tochter des heutigen Vereinspräsidenten Peter W. ist die angebliche Inkassounternehmerin Jasmin W.. Und die war noch im Oktober 2006 angeblich Uhrenhändlerin und eBay-Mitglied luxusuhren_W., siehe auch deren Mich-Seite. Diese Firma ließ über den Oldenburger Rechtsanwalt Andreas Gerstel noch im Oktober diverse eBay-Uhrenhändler erfolglos abmahnen: Natürlich ist man durch das bloße Anlegen so eines eBay-Accounts noch lange kein Wettbewerber eines Händlers.

Eine weitere Voraussetzung für die Abmahnberechtigung ist, dass so ein Verein von der personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung her in der Lage sein muss, seine Aufgaben zu efüllen. Insbesondere müsste er abgemahnte Rechtsverstöße auch konsequent und notfalls durch mehrere gerichtliche Instanzen verfolgen können. Das ist beim Verein "Ehrlich währt am längsten" auf keinen Fall gegeben! Wenn man für die gerichtliche Durchsetzung eines angeblichen Unterlassungsanspruchs durch zwei Instanzen mal vorsichtig 5.000 Euro Kostenrisiko ansetzt, dann ergibt das bei über 4.000 Abmahnungen mindestens 20 Millionen Euro, die dieser Abmahnverein auf der hohen Kante haben müsste.

Die personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung des Vereins "Ehrlich währt am längsten" ist äußerst dürftig und von der oben angegebenen Größenordnung um Zehnerpotenzen entfernt. Dazu einige Fakten:

  • Der Verein hat keine eigene Geschäftsstelle. Briefpost erreicht ihn nur, weil er am Hauptsitz in der Schweiz einen Dienstleister mit dem Entgegennehmen von Post beauftragt hat (die SchelPart AG). Auch am Sitz der deutschen Niederlassung gibt es keine Geschäftstelle, hier wurde die "Bürodienstleisterin" Jasmin W. mit den Schreibarbeiten betraut.
  • Der Verein hat noch nicht einmal eine eigene Bankverbindung.
  • Im Verein herrscht organisatorisch offenbar völliges Chaos: Selbst Abgemahnnte, die bereits vor Wochen dem Verein gegenüber eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, erhalten weiter Drohbriefe.
  • In der ersten Abmahnwelle hatte der Verein angebliche Verstöße gegen die Informationspflichten gerügt, die Ende August oder Anfang September begangen wurden. Weit über 1.000 dieser Abgemahnten haben keine Unterlassungserklärung abgegeben. Trotzdem ging der Verein in diesen Fällen nicht vor Gericht, sondern beschränkte sich bis heute darauf, den Abgemahnten weiter "Mahnungen" und Drohbriefe zu schreiben.
  • Die Mitgliedsbeiträge der angeblich zwei Dutzend Mitglieder reichen keinesfalls aus, um über 4.000 Gerichtsverfahren durchstehen zu können. Zwar hat der Verein große Einnahmen durch die verlangten "Aufwandspauschalen" (meiner Schätzung nach rund 200.000 Euro), aber die reichen nach eigenen Angaben des Vereinspräsidenten W. ja nicht einmal aus, um die Abmahnungen schreiben zu lassen und den gesetzlichen Verpflichtungen nach Auskunfserteilung gemäß § 34 BDSG nachzukommen.

Übrigens stehe ich mit meiner Meinung, dass der Verein nicht abmahnberechtigt ist, nicht alleine da. Hier eine unvollständige Liste von Rechtsanwälten und Organisationen, die der gleichen Auffassung sind:

RA Rolf Becker, www.versandhandelsrecht.de
RA Max Keller, www.it-recht-kanzlei.de
RA Johannes Richard, www.internetrecht-rostock.de
RA Wolfgang Wentzel, Bundesverband Onlinehandel e.V.
RA Dr. Ole Damm, Verband des bundesdeutschen Onlinehandels e.V.
RA Michael Herrmann, International E-Business Association e.V.
Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität

Demgegenüber steht meines Wissens nur ein einziger Jurist, der die Abmahnungen für berechtigt hält: RA Andreas Gerstel, der Anwalt des Vereins "Ehrlich währt am längsten".


Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität

Normalerweise ist der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität sehr rührig, wenn es um die Bekämpfung von unberechtigten Abmahnwellen geht. Im Fall der Abmahnwelle des Vereins "Ehrlich währt am längsten" bin ich ziemlich enttäuscht: Der DSW ist da seltsam zurückhaltend und hat beispielsweise noch nicht einmal eine Presse-Erklärung zu dem Fall herausgegeben.

Ich kann nur vermuten, dass dort das Ausmaß der Abmahnwelle gar nicht bekannt ist und der Fall vielleicht deswegen nicht richtig ernst genommen wird. Wenn Sie von dem dubiosen Abmahnverein Post bekommen haben, können Sie das dem DSW melden:

DSW Beschwerdeformular

Bisher gab es drei Veröffentlichungen des DSW zum Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten", die letzte ist aber schon fünf Wochen alt:

9. November
7. November
6. November


Ist Peter W. ein Betrüger?

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

  1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,
  2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
  3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht oder
  5. einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.

(4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

(5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).

(7) Die §§ 43a und 73d sind anzuwenden, wenn der Täter als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat. § 73d ist auch dann anzuwenden, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Peter W. weiß, dass sein Verein nicht abmahnberechtigt ist: Das musste ihm nach dem vergeblichen Versuch, seinen Verein in Deutschland eintragen zu lassen, klar werden. Trotz dieser Tatsache und trotz der zahlreichen Veröffentlichungen, die gegen seine Abmahnberechtigung sprechen, schreibt er weiter Drohbriefe und verlangt von den "Abgemahnten" unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geld.

Sein Handeln könnte sogar den Tatbestand eines besonders schweren Falls erfüllen: Immerhin könnte man den Verein als Bande sehen, außerdem geht es hier um eine große Zahl von Fällen (vermutlich über 4.000).

Entgegen den Behauptungen des Peter W. hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg auch keineswegs die Ermittlungen gegen ihn eingestellt, das Verfahren läuft weiter unter dem Aktenzeichen 999 JS 62155/06. Am 14. Dezember wurde Peter W. verhaftet.

Mein Rat, nicht an den Verein zu zahlen, besteht weiter. Würde ich den Rat geben, Jasmin W. die geforderten Gelder zu überweisen, dann könnte das meines Erachtens als Beihilfe zum Betrug gewertet werden.


Peter W. sitzt in Haft

Meine Meldung vom Wochenende hat sich bestätigt: Vereinspräsident Peter W. wurde am 14. Dezember verhaftet.

Dazu gibt es nun eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg:

Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Verantwortliche eines Abmahnvereins

- Hauptverantwortlicher in Untersuchungshaft -

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt gegen Verantwortliche des in der Schweiz eingetragenen Vereins "Ehrlich währt am längsten" wegen des Verdachts des Betruges.

Der Verein hatte Gewerbetreibende, die beim Internet-Handel ihren Informationspflichten (z.B. Hinweis auf Widerrufsrechte) nicht nachgekommen sein sollten, abgemahnt und Abmahngebühren von jeweils ca. 140,- Euro geltend gemacht.

Der Verein stützt seine Berechtigung zur Abmahnung auf § 8 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Nach dieser Vorschrift sind rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbständiger Interessen zur Abmahnung berechtigt, soweit ihnen eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben und weitere Voraussetzungen gegeben sind.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg geht davon aus, dass der Verein kein solcher Verband ist und die Verantwortlichen des Vereins die Berechtigung zur Forderung von Abmahngebühren lediglich vortäuschten, um die Abmahngebühren zu kassieren.

Hier liegen bereits mehrere hundert Strafanzeigen vor. Der finanzielle Schaden durch die ungerechtfertigen Abmahnungen liegt im fünfstelligen Bereich.

Da der Hauptverantwortliche des Vereins die Tätigkeit trotz Kenntnis vom Ermittlungsverfahren fortsetzte, erwirkte die Staatsanwaltschaft Oldenburg beim Amtsgericht Oldenburg in der letzten Woche einen Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr. Der Hauptverantwortliche befindet sich seit dem 14.12.06 in Untersuchungshaft.

(Dr. Frauke Wilken)
Staatsanwältin

Leider wurde mit der Verhaftung die Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen: Mir liegen Mails und Faxe des Vereins vor, die vier Tage nach W.s Verhaftung verschickt wurden.


Einstweilige Verfügung gegen "Ehrlich währt am längsten"

Der Bundesverband Onlinehandel e.V. hat eine Einstweilige Verfügung gegen den Abmahnverein "Ehrlich währt am längsten" erwirkt: Demnach darf dieser Verein nicht mehr abmahnen, andernfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Hier der Text dazu:

Geschäfts-Nr.: 12 O 3410/06

Beschluss

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

Bundesverband Onlinehandel e. V. vertr. d. d. Präsidenten Oliver Kluge, Ulrichstr. 5, 01326 Dresden, Antragsteller

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel, Altkleinzschachwitz 3, 01259 Dresden, Geschäftszeichen: 10-23

gegen

Verein Ehrlich währt am längsten vertr. d. d. Präsidenten Peter W., Ludwig-Erhard-Str. 20, 26209 Sandkrug, Antragsgegner

hat die 12. Zivilkammer (2. Kammer für Handelssachen) des Landgerichts Oldenburg am 14.12.2006 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Fabian als Einzelrichter beschlossen:

Gemäß §§ 935, 940, 937 ZPO, § 1004 Abs. 1 BGB analog; § 8 Abs. 2, 3 und 4 UWG wird unter Bezugnahme auf die angeheftete Antragsschrift nebst Anlagen, deren Tatsachenbehauptungen glaubhaft gemacht worden sind und deren rechtliche Würdigung zutrifft, im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung mit der Kostenfolge aus § 91 ZPO angeordnet:

Der Antragsgegner wird verurteilt, es zu unterlassen, deutsche Onlinehändler unter der Behauptung, nach deutschem Wettbewerbsrecht abmahnberechtigt zu sein, in Massenverfahren wegen verschiedener - angeblicher - Mängel vorrangig aus dem Bereich der Verbraucherbelehrungen unter Anforderung einer Abmahnpauschale abzumahnen.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Schuldner Ordnungsgeld bis zu 250.000,- EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 15.000,- EUR festgesetzt.

Das ist ein schöner Erfolg für den BVOH, ich gratuliere! Leider stoppt auch das den Verein nicht: Der Verein verschickt munter weiter seine Drohbriefe, die derzeit letzte mir vorliegende Mail wurde am 18. Dezember um 16:20h verschickt.

Immerhin darf man hoffen, dass der Verein nun keine neuen "Abmahnungen" mehr verschickt und "nur" versucht, bei den bisher rund 4.000 Abgemahnten Geld zu erpressen.


Musterschreiben zur Herausgabe

Wenn Sie entgegen meinen Ratschlägen dem Verein Geld überwiesen haben und/oder eine Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie auf Herausgabe des Geldes und/oder der Unterlassungserklärung bestehen. Dazu können Sie ein Musterschreiben von Rechtsanwalt Wolfgang Wentzel vom BVOH verwenden:

Musterschreiben zur Herausgabe

Dabei müssen Sie natürlich den Briefkopf von RA Wentzel durch Ihren eigenen ersetzen und statt "Gerd Geschädigter" Ihren eigenen Namen einsetzen.


aXel Gronen
Köln, 23.01.2007
Mail: webmaster@wortfilter.de
Axel Gronen August 2006

© 2006-2010 bei Axel Gronen. Letzte Aktualisierung: 19.12.10.
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